Sicherheitsmitteilung Schleppklinke GS-SSK 01

Sicherheitsmitteilung Schleppklinke GS-SSK 01

Die Gleitschirmsaison 2019 steht in den Startlöchern und auch die Flachländer müssen nicht am Boden bleiben. Windenstarts machen auch einen Flug weit weg von den Bergen möglich. Für einen Windenstart bedarf es einer Schleppklinke und zu einer von diesen ereilte uns diese Woche eine Sicherheitsmitteilung vom DHV:

Betroffen ist die Gleitschirm-Schleppklinke GS-SSK 01 mit der Musterprüfnummer DHV 06-0041-11 des Herstellers Aircraft Concept GmbH.

Die Schleppklinke SSK 01 ist für den Stufenschlepp zugelassenen. Es wurde festgestellt, dass bei dieser werkseitig zu hohe Auslösekräfte eingestellt sind. Die Schleppklinke verfügt über eine Einstellung, die bei schräg verlaufender Zugkraft eine automatische Auslösung bei Kräften zwischen 250N –450N (ca. 25-45 kg) bewirkt. Leider ist diese Einstellung wesentlich zu hoch und dadurch ist auch die manuelle Betätigung des Klinkenhebels nur unter hohem Kraftaufwand (> 25 kg) möglich. Der Klinkhebel ist dadurch in zwei Fällen gebrochen.

Der Hersteller ordnet deshalb folgende Sicherheitsmaßnahme an:

  1. Die Auslösekraft bei schräg verlaufendem Zug muss werkseitig auf einen Wert zwischen 80 und 120 N reduziert werden. Diese Änderung muss vom einem Fachhändler des Herstellers oder vom Hersteller selbst durchgeführt werden.
  2. Es gilt zu prüfen, ob die manuelle Auslösekraft des Klinkenhebels in einer Größenordnung liegt (ca. 50 N +/- 20%), der ein einfaches Auslösen ermöglicht.

Aircroaft Concept ruft dazu auf, dass diese Sicherheitsmaßnahme vor dem nächsten Flug mit der Schleppklinke durchgeführt werden muss.

Bei Rückfragen an den Hersteller siund nachfolgend die Kontaktdaten:

Aircraft Concept GmbH
Dormannweg 48
34123 Kassel